Ab 2 Jahren können Sie Ihr Kind für eine erste Abklärung anmelden.
Eine Beratung oder Abklärung ist sinnvoll, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten beim Sprechenlernen zeigt, schwer verständlich ist, Mühe mit Sprachverständnis hat, auffällig stottert oder in seiner sprachlichen Entwicklung stagniert.
Im Kanton Zürich übernimmt das AJB die Kosten für das Screening, die Erstberatung und die Therapie im Vor- und Nachschulbereich. Für weitere Informationen zu den Kosten in anderen Kantonen oder bei privater Finanzierung berate ich Sie gerne individuell.
Ja, im Kanton Zürich können Sie Ihr Kind direkt anmelden. In anderen Kantonen gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Die Dauer der Therapie im Frühbereich variiert je nach individuellem Bedarf und kann von einigen Monaten bis zu zwei Jahren reichen. Falls nötig übernehmen anschliessend die Logopädinnen in den Kindergärten und Schulen die weitere Begleitung.
Nach einem ersten Kennenlernen und der Festlegung der Therapieziele beginnt die Therapie in Phasen von 3-4 Monaten, ggf. zweimal pro Woche. Die Eltern werden kontinuierlich beraten und in den Prozess einbezogen.